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   VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954   

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https://dejure.org/2009,17485
VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954 (https://dejure.org/2009,17485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2009 - 13 A 08.2954 (https://dejure.org/2009,17485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 13 A 08.2954 (https://dejure.org/2009,17485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Flurbereinigung - Erstattung von Aufwendungen im Vorverfahren - Voraussetzungen für das Entstehen einer Erledigungsgebühr nach Nr 1002 RVG-VV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Vorliegen einer besonderen auf die Beilegung der Rechtssache ohne Sachentscheidung gerichteten Tätigkeit des Rechtsanwalts; Ursächlichkeit für die Erledigung einer Rechtssache bei Aktivitäten des Rechtsanwalts außerhalb des ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 1002; ; VV RVG Nr. 1003; ; BayVwVfG Art. 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Vorliegen einer besonderen auf die Beilegung der Rechtssache ohne Sachentscheidung gerichteten Tätigkeit des Rechtsanwalts; Ursächlichkeit für die Erledigung einer Rechtssache bei Aktivitäten des Rechtsanwalts außerhalb des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Entscheidend ist, dass der Klägerbevollmächtigte am Zustandekommen der Aufhebungsentscheidung mitgewirkt hat, also einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag hierzu leistet (so z.B. BayVGH vom 23.1.2009 Az. 10 C 08.2037 - juris Rn. 16; OVG NRW vom 23.10.2008 NJW 2009, 933; BayVGH vom 19.1.2007 NVwZ-RR 2007, 497; Müller-Rabe, a.a.O., RdNrn. 47, 54 ff. zu Nr. 1002 VV).

    Für eine Kausalität in Bezug auf die Aufhebungsentscheidung spricht letztlich auch der äußere Ablauf einschließlich der zeitlichen Abfolge des Geschehens und damit eine hinreichende Vermutung (s. hierzu BayVGH vom 19.1.2007 a.a.O.; VGH BW vom 5.2.2008 NVwZ-RR 2008, 654).

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    In diesem Fall erfolgt die Erledigung außerhalb des durch den (ersten) Widerspruchsbescheid an sich abgeschlossenen Rechtsbehelfsverfahrens (s. hierzu BVerwG vom 11.5.1979 BVerwGE 58, 100/105 = NJW 1980, 1480; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 24 zu § 73).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2008 - 10 OA 250/07

    Erstattungsfähigkeit von beantragten Kosten für eine Erledigungsgebühr;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Grund dafür ist, dass die Erledigungsgebühr eine Erfolgsgebühr ist, die die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert (NdsOVG vom 12.2.2009 Az. 4 OA 78/08 - juris Rn. 4; vom 7.1.2008 NVwZ-RR 2008, 500).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2008 - 11 S 213/08

    Erledigungsgebühr bei besonderer Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Für eine Kausalität in Bezug auf die Aufhebungsentscheidung spricht letztlich auch der äußere Ablauf einschließlich der zeitlichen Abfolge des Geschehens und damit eine hinreichende Vermutung (s. hierzu BayVGH vom 19.1.2007 a.a.O.; VGH BW vom 5.2.2008 NVwZ-RR 2008, 654).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 4 OA 78/08

    Voraussetzung für die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Grund dafür ist, dass die Erledigungsgebühr eine Erfolgsgebühr ist, die die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert (NdsOVG vom 12.2.2009 Az. 4 OA 78/08 - juris Rn. 4; vom 7.1.2008 NVwZ-RR 2008, 500).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 19 E 504/07

    Voraussetzungen für die Entstehung einer Erledigungsgebühr; Berücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Entscheidend ist, dass der Klägerbevollmächtigte am Zustandekommen der Aufhebungsentscheidung mitgewirkt hat, also einen nicht ganz unerheblichen oder untauglichen Beitrag hierzu leistet (so z.B. BayVGH vom 23.1.2009 Az. 10 C 08.2037 - juris Rn. 16; OVG NRW vom 23.10.2008 NJW 2009, 933; BayVGH vom 19.1.2007 NVwZ-RR 2007, 497; Müller-Rabe, a.a.O., RdNrn. 47, 54 ff. zu Nr. 1002 VV).
  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 3 C 07.3124

    Erledigungsgebühr (verneint); erfolglose Bemühungen eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Die Mitwirkung im Rahmen des Gebührentatbestands in Nr. 1002 VV RVG setzt zunächst ein Mehr an anwaltlichem Tätigwerden voraus, als bereits durch die allgemeinen Gebühren, etwa der Geschäfts- oder der Verfahrensgebühr abgedeckt ist, mit denen u.a. die Widerspruchserhebung und die Begründungsschriftsätze abgegolten sind (vgl. BayVGH vom 29.10.2008 Az. 3 C 07.3124 - juris Rn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, RdNrn.
  • FG Schleswig-Holstein, 20.12.2006 - 2 KO 189/06

    Entstehen einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Diese Regelung entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem bisherigen § 24 BRAGO und schreibt die hierauf basierende Rechtslage fort (so z.B. LSG BW vom 9.5.2006 Az. L11 KR1144/06 - juris Rn. 27; FG SH vom 20.12.2006 Az. 2 KO 189/06 - juris Rn. 10).
  • VG Minden, 03.04.2007 - 9 L 328/06
    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Das gegen die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens eingeleitete Widerspruchsverfahren und das zur Aufhebung der Sofortvollzugsanordnung angestrengte Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO betreffen mit dem Flurbereinigungsbeschluss des ALE vom 19. Juni 2006 auch den selben Gegenstand (der anwaltlichen Tätigkeit) im Sinn der in Nr. 1003 VV RVG getroffenen Regelung (zum Gegenstandsbegriff s. VG Minden vom 3.4.2007 Az. 9 L 328/06 - juris Rn. 22 ff.; Hartmann, a.a.O., RdNrn. 3 ff. zu § 2 RVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1990 - 6 S 2474/89

    Zur Begründetheit von Erledigungsgebühr und Besprechungsgebühr im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
    Nach dem Sinn und Zweck der die Erledigungsgebühr betreffenden Regelungen soll in Fällen, in denen sich, ohne dass ein förmlicher Vergleich abgeschlossen worden wäre, ein wegen der Anfechtung eines Verwaltungsakts anhängiges Rechtsbehelfsverfahren dadurch unstreitig erledigt, dass der Verwaltungsakt außerhalb des förmlichen Rechtsbehelfsverfahrens zurückgenommen oder geändert wird, und in denen der Rechtsanwalt an dieser unstreitigen Erledigung mitgewirkt hat, die über das Betreiben des Rechtsbehelfsverfahrens als solches hinausgehende Bemühung des Rechtsanwalts gesondert honoriert werden; die Erledigungsgebühr stellt, wenn sich die Rechtssache unstreitig erledigt, es wegen der besonderen Verfahrenssituation jedoch nicht zu einem förmlichen Vergleich kommt, gleichsam einen Ersatz für die in diesen Fällen nicht anfallende Vergleichsgebühr dar (so BayVGH vom 14.2.1996 Az. 26 B 91.1092 - juris Rn. 21; VGH BW vom 23.4.1990 VBlBW 1990, 373).
  • VGH Bayern, 23.01.2009 - 10 C 08.2037

    Erledigungsgebühr

  • VGH Bayern, 14.02.1996 - 26 B 91.1092
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